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   OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11   

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OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11 (https://dejure.org/2011,6020)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.11.2011 - 6 UF 126/11 (https://dejure.org/2011,6020)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 (https://dejure.org/2011,6020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Alleiniges Sorgerecht trotz fortgesetztem Umgangsboykott

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671; BGB § 1684
    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 884
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169).

    Außer diesen Aspekten sind je nach den Begleitumständen des Falles weitere Gesichtspunkte wie Erziehungsbereitschaft, häusliche Verhältnisse und soziales Umfeld einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 1985, 169).

    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Rechtsbedenkenfrei (vgl. zu den insoweit einschlägigen Maßstäben BGH FamRZ 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592; Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - 6 UF 96/10 - und vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, jeweils m.w.N.) hat das Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge vollumfänglich aufgehoben.

    Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169).

    Diese Kriterien stehen aber letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander; jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060; 1990, 392).

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169).

    Diese Kriterien stehen aber letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander; jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060; 1990, 392).

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 - FamRZ 2007, 927; NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 2. Aufl. 2010, § 1684, Rz. 28 ff.; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.).

    Keiner Vertiefung im vorliegenden Verfahren bedarf nach alldem, dass die vom Jugendamt und der vormaligen Umgangspflegerin erstinstanzlich angeregte Aussetzung des väterlichen Umgangsrechts nicht nur wegen der tatsächlichen Gegebenheiten, sondern bereits aus Rechtsgründen nicht ansatzweise möglich ist (vgl. zu den diesbezüglich strengen Maßstäben nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Rechtsbedenkenfrei (vgl. zu den insoweit einschlägigen Maßstäben BGH FamRZ 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592; Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - 6 UF 96/10 - und vom 26. August 2009 - 6 UF 68/09 -, FamRZ 2010, 385, jeweils m.w.N.) hat das Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge vollumfänglich aufgehoben.

    Es findet ebenfalls die Billigung des Senats, dass das Familiengericht - auf der zweiten Prüfungsebene des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB (vgl. dazu BGH FamRZ 2008, 592) - gerade der Mutter die Alleinsorge für übertragen hat.

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Diese verfassungsrechtlich der in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verbrieften gemeinsamen Elternverantwortung entspringende und in § 1684 Abs. 2 BGB einfachrechtlich ausgestaltete Obliegenheit - auch - zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Ferner wird das Familiengericht in Fortsetzung des bereits von ihm durch Zeugeneinvernahme und Einholung des Sachverständigengutachtens im Unterhaltsverfahren 6 F 76/08 UEUK beschrittenen Weges angesichts des Gesamtverhaltens der Mutter in den beiden noch bei ihm anhängigen Unterhaltsverfahren gründlich zu wägen haben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verwirkung ihrer Unterhaltsansprüche gegen den Vater anzunehmen ist (vgl. dazu BGH FamRZ 2007, 882).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06

    Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 - FamRZ 2007, 927; NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 2. Aufl. 2010, § 1684, Rz. 28 ff.; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11
    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2009 - 6 UF 68/09

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei versuchtem Tötungsdelikt

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 - FamRZ 2012, 884 und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2014 - 6 WF 186/14

    Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel: Erforderliche Maßnahmen des zur Gewährung des

    Der Senat hatte bereits in seinem Beschluss vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 -, der in FamRZ 2012, 884 veröffentlicht ist und in Bezug genommen wird, ausführlich dargelegt, dass die Mutter bereits seit Jahren ihrer Wohlverhaltenspflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB in Bezug auf das väterliche Umgangsrecht mit L.-M. nicht ausreichend nachkommt und sich insoweit - teilweise grob - kindeswohlwidrig verhält.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23
    Bei der Beantwortung der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der beiden Elternteile ganz oder teilweise das Sorgerecht zu übertragen ist, sind die hierzu höchstrichterlich aufgestellten und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilten Maßstäbe zugrunde zu legen (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 jeweils m. Anm. Völker; 2008, 592; 1990, 392; 1985, 169; Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 -, FamRZ 2012, 884, und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153, jeweils m.w.N.; zum Kindeswillen insbesondere BVerfG FamRZ 2009, 1389; BGH FamRZ 2020, 252; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10, FamRZ 2011, 1153, jeweils m.w.N.).

    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2021 - 6 UF 153/20 -, vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 -, FamRZ 2012, 884, und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153, jeweils m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2018 - 6 UF 82/18

    Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil auf einen dahingehenden

    Unabhängig davon liegt bei Abwägung der insoweit maßgeblichen Kindeswohlkriterien (siehe dazu BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338; BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060 m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169; Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 - FamRZ 2012, 884 und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.) schon deshalb die teilweise Sorgerechtsübertragung auf die Mutter auf der Hand, weil der Vater den gewöhnlichen Aufenthalt K.s bei der Mutter nicht in Frage stellt und diese K. nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen des Jugendamts - von einer Familienhelferin unterstützt - auch beanstandungsfrei betreut und versorgt.
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2013 - 6 UF 48/13

    Sorgerechtsentscheidung: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Auch diesbezüglich hat das Familiengericht seiner Beantwortung der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der beiden Elternteile das Sorgerecht zu übertragen ist, beanstandungsfrei die hierzu höchstrichterlich aufgestellten und von der Senatsrechtsprechung geteilten Maßstäbe zugrunde gelegt (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169; Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 - FamRZ 2012, 884, und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153, jeweils m.w.N.), diese wohlerwogen ausgefüllt und im Ergebnis dem Vater den Vorzug gegeben.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 8/13

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des

    Dessen unbeschadet - und selbständig die Beschwerdezurückweisung tragend - hält der beanstandete Beschluss den hierzu höchstrichterlich aufgestellten und von der Senatsrechtsprechung geteilten Maßstäben (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2011, 796 ; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; 1990, 392; 1985, 169; Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 - FamRZ 2012, 884 , und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 , jeweils m.w.N.) offensichtlich, insbesondere im Lichte des Kontinuitätsgrundsatzes und des Kindeswillens, stand, zumal der Vater den Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Mutter nicht in Frage stellt.
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